Rechtsanwaltskosten
Für telefonische Erstanfragen werden Ihnen grundsätzlich keine Gebühren in Rechnung gestellt.
Da allerdings telefonisch nur allgemeine Informationen ohne konkrete Prüfung des Einzelfalls erteilt werden können, bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach eine juristische Ersteinschätzung zu den außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Erfolgsaussichten Ihrer individuellen Rechtsangelegenheit und des entsprechenden Kostenrisikos nach Ihrer Sachverhaltsschilderung und erster Durchsicht Ihrer entsprechenden Unterlagen gegen einen Pauschalbetrag an, der je nach konkretem Aufwand zwischen 50 € und 190 €, bzw. 250 € (bei Ausarbeitung einer schriftlichen gutachtlichen Stellungnahme) liegt, jeweils zzgl. Unkostenpauschale und Mehrwertsteuer. Wird in der entsprechenden Angelegenheit ein Mandat erteilt, so fällt die vorgenannte sog. Erstberatungsgebühr nicht gesondert an, sondern wird ggf. vollumfänglich auf die anfallende Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so versteht Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach die Anfrage nach deren entsprechender Deckungszusage für Ihren Fall grundsätzlich als Serviceleistung, die Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen hiervon können sich allerdings in Fällen ergeben, in welchen zur Erlangung der Deckungszusage ein langwieriger Schriftverkehr und/oder telefonische Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erforderlich sind, wobei dies ggf. im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen wird.